Verpackungsgruppen
Im ADR gibt es folgende Klassen gefährlicher Güter:
Klasse 1 Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff
Klasse 2 Gase
Klasse 3 Entzündbare flüssige Stoffe
Klasse 4.1 Entzündbare feste Stoffe, selbstzersetzliche Stoffe und desensibilisierte explosive feste Stoffe
Klasse 4.2 Selbstentzündliche Stoffe
Klasse 4.3 Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln
Klasse 5.1 Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe
Klasse 5.2 Organische Peroxide
Klasse 6.1 Giftige Stoffe
Klasse 6.2 Ansteckungsgefährliche Stoffe
Klasse 7 Radioaktive Stoffe
Klasse 8 Ätzende Stoffe
Klasse 9 Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände
Jeder Eintragung in den verschiedenen Klassen ist eine UN-Nummer zugeordnet
Bestimmte Stoffe können für Verpackungszwecke auf Grund ihres Gefahrengrades Verpackungsgruppen zugeordnet sein. Diese Verpackungsgruppen haben folgende Bedeutung:
Verpackungsgruppe I: Stoffe mit hoher Gefahr
Verpackungsgruppe II: Stoffe mit mittlerer Gefahr
Verpackungsgruppe III: Stoffe mit geringer Gefahr
In der Verpackungscode-Code Nummer steht an 3. Stelle ein Buchstabe, welcher die Stoffgruppen angibt, für welche die Verpackungsbauart zugelassen ist:
X für Verpackungen für Stoffe der Verpackungsgruppen I bis III;
Y für Verpackungen für Stoffe der Verpackungsgruppen II und III;
Z für Verpackungen für Stoffe der Verpackungsgruppe III.