Gefahrgutinformationen

UN-Gefahrgutnummern

sind international anerkannte Nummern, die von der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) vergeben werden. Sie dienen der eindeutigen Identifizierung von Gefahrgütern und sind weltweit gültig.

Zeichenschlüssel

Die Zeichen schlüsseln sich wie folgt auf:

1) Zeichen UN: Symbol zur Kennzeichnung UN-zugelassener Verpackungen. Symbol muss an erster Stelle stehen. UN steht für United Nations.

2) 3H1: Verpackungscode

Stelle 1:     Verpackungsart: hier Kanister
Stelle 2:     Werkstoff; hier Kunststoff

  • A=Stahl
  • B=Aluminium
  • C=Holz
  • G=Pappe
  • H=Kunststoff

Stelle 3: Verpackungstyp; 1=Spund, 2=Deckel

3) Y1.9: Zulässiges Füllgut

Stelle 1:

  • X=Verpackungsgruppe   I (für Füllgüter der Stoffgruppe a),b)+c) der Stoffaufzählung
  • Y=Verpackungsgruppe  II (für Füllgüter der Stoffgruppe b)+c) der Stoffaufzählung
  • Z=Verpackungsgruppe  III (für Füllgüter der Stoffgruppe c) der Stoffaufzählung

(siehe auch Anhang A.5, Rn.3511).

Die Stoffgruppe teilt sich wie folgt auf:

  • a)=sehr gefährliche Füllgüter
  • b)=gefährliche Füllgüter
  • c)=weniger gefährliche Füllgüter

Stelle 2: Zulässige Dichte des Füllgutes. Siehe auch Anhang a.5, Rn.3552, 4

4) 200/ Sollwert für hydraulischen Innendruck in Kilopascal, 200lPa=2 bar (siehe auch Anhang A.5, Rn 3512) Bei Feststoffen steht anstelle des Innendrucks ein S für Solid.

5) 07/ Herstellungsjahr

6) D: Kurzkennzeichnung des Staates, in dem die Zulassung erteilt wurde

7)  BAM: Kurzzeichen der zuständigen Zulassungsbehörde

8) 12345 Zulassungsnummer der zuständigen Behörde

9) XY Kurzzeichen des Herstellers

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