Gefahrgutinformationen

Klassen nach ADR

Im ADR gibt es folgende Klassen gefährlicher Güter:

  • Klasse 1       Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff
  • Klasse 2       Gase
  • Klasse 3       Entzündbare flüssige Stoffe
  • Klasse 4.1    Entzündbare feste Stoffe, selbstzersetzliche Stoffe und desensibilisierte explosive feste Stoffe
  • Klasse 4.2    Selbstentzündliche Stoffe
  • Klasse 4.3    Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln
  • Klasse 5.1    Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe
  • Klasse 5.2    Organische Peroxide
  • Klasse 6.1    Giftige Stoffe
  • Klasse 6.2    Ansteckungsgefährliche Stoffe
  • Klasse 7       Radioaktive Stoffe
  • Klasse 8       Ätzende Stoffe                 
  • Klasse 9       Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände

Jeder Eintragung in den verschiedenen Klassen ist eine UN-Nummer zugeordnet. Bestimmte Stoffe können für Verpackungszwecke auf Grund ihres Gefahrengrades Verpackungsgruppen zugeordnet sein. Diese Verpackungsgruppen haben folgende Bedeutung: 

  • Verpackungsgruppe I:    Stoffe mit hoher Gefahr
  • Verpackungsgruppe II:   Stoffe mit mittlerer Gefahr
  • Verpackungsgruppe III:   Stoffe mit geringer Gefahr


In der Verpackungscode-Code Nummer steht an 3. Stelle ein Buchstabe, welcher die Stoffgruppen angibt, für welche die Verpackungsbauart zugelassen ist:

  • X  für Verpackungen für Stoffe der Verpackungsgruppen I bis III;
  • Y  für Verpackungen für Stoffe der Verpackungsgruppen II und III;
  • Z  für Verpackungen für Stoffe der Verpackungsgruppe III.

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