Gefahrgutinformationen
UN-Gefahrgutnummern sind international anerkannte Nummern, die von der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) vergeben werden. Sie dienen der eindeutigen Identifizierung von Gefahrgütern und sind weltweit gültig.

Zeichenschlüssel
Die Zeichen schlüsseln sich wie folgt auf:
1. Zeichen UN: Symbol zur Kennzeichnung UN-zugelassener Verpackungen. Symbol muss an erster Stelle stehen. UN steht für United Nations.
2. 3H1: Verpackungscode
Stelle 1: Verpackungsart: hier Kanister
Stelle 2: Werkstoff; hier Kunststoff
A=Stahl
B=Aluminium
C=Holz
G=Pappe
H=Kunststoff
Stelle 3: Verpackungstyp; 1=Spund, 2=Deckel
3. Y1.9: Zulässiges Füllgut
Stelle 1:
X=Verpackungsgruppe I (für Füllgüter der Stoffgruppe a),b)+c) der Stoffaufzählung
Y=Verpackungsgruppe II (für Füllgüter der Stoffgruppe b)+c) der Stoffaufzählung
Z=Verpackungsgruppe III (für Füllgüter der Stoffgruppe c) der Stoffaufzählung
(siehe auch Anhang A.5, Rn.3511). Die Stoffgruppe teilt sich wie folgt auf:
a)=sehr gefährliche Füllgüter
b)=gefährliche Füllgüter
c)=weniger gefährliche Füllgüter
Stelle 2: Zulässige Dichte des Füllgutes. Siehe auch Anhang a.5, Rn.3552, 4
4. 200/ Sollwert für hydraulischen Innendruck in Kilopascal, 200lPa=2 bar (siehe auch Anhang A.5, Rn 3512) Bei Feststoffen steht anstelle des Innendrucks ein S für Solid.
5. 07/ Herstellungsjahr
6. D: Kurzkennzeichnung des Staates, in dem die Zulassung erteilt wurde
7. BAM: Kurzzeichen der zuständigen Zulassungsbehörde
8. 12345 Zulassungsnummer der zuständigen Behörde
9. XY Kurzzeichen des Herstellers
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