Gefahrgutinformationen
Verpackungsanweisung "flüssige Stoffe"
Anweisungen für die Verwendung von Verpackungen [ausgenommen Großpackmittel (IBC) und Großverpackungen]:
Folgende Verpackungen sind zugelassen, wenn die allgemeinen Vorschriften der Abschnitte
4.1.1 und 4.1.3 (ADR) erfüllt sind:


Quelle ADR