Gefahrgutinformationen
Klassen nach ADR
Im ADR gibt es folgende Klassen gefährlicher Güter:
- Klasse 1 Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff
- Klasse 2 Gase
- Klasse 3 Entzündbare flüssige Stoffe
- Klasse 4.1 Entzündbare feste Stoffe, selbstzersetzliche Stoffe und desensibilisierte explosive feste Stoffe
- Klasse 4.2 Selbstentzündliche Stoffe
- Klasse 4.3 Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln
- Klasse 5.1 Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe
- Klasse 5.2 Organische Peroxide
- Klasse 6.1 Giftige Stoffe
- Klasse 6.2 Ansteckungsgefährliche Stoffe
- Klasse 7 Radioaktive Stoffe
- Klasse 8 Ätzende Stoffe
- Klasse 9 Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände
Jeder Eintragung in den verschiedenen Klassen ist eine UN-Nummer zugeordnet. Bestimmte Stoffe können für Verpackungszwecke auf Grund ihres Gefahrengrades Verpackungsgruppen zugeordnet sein. Diese Verpackungsgruppen haben folgende Bedeutung:
- Verpackungsgruppe I: Stoffe mit hoher Gefahr
- Verpackungsgruppe II: Stoffe mit mittlerer Gefahr
- Verpackungsgruppe III: Stoffe mit geringer Gefahr
In der Verpackungscode-Code Nummer steht an 3. Stelle ein Buchstabe, welcher die Stoffgruppen angibt, für welche die Verpackungsbauart zugelassen ist:
- X für Verpackungen für Stoffe der Verpackungsgruppen I bis III;
- Y für Verpackungen für Stoffe der Verpackungsgruppen II und III;
- Z für Verpackungen für Stoffe der Verpackungsgruppe III.
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